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Die nie debattierte Geschichte hinter dem Hanfverbot: Eine Beweisführung der Verbotsgeschichte

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Bibliografische Details

Bindung:Taschenbuch Sprache:de Seitenanzahl:200 Dimensionen:12,6 cm | 1,5 cm | 18,8 cm Autor: Annemarie Meyer Veröffentlichungs Datum:2023-05-10
Zustand: neuwertig,

Beschreibung

Die Hintergründe einer menschenverachtenden Drogenpolitik – klar und verständlich dargelegt. Die Hanfverbote sind ein Erbe rassistischer Zeiten. Die Geschichte dahinter anzuerkennen und die Konsequenzen daraus zu ziehen, ist notwendig. Denn dieses Gedankengut hat in der heutigen Gesetzgebung nichts mehr verloren. Das hundertjährige Verbot diente nie der Gesundheit, sondern der Unterdrückung fremder Kulturen. Weder die UN-Einheitsabkommen von 1961 und 1988, noch der EU-Rahmenbeschluss von 2004, Cannabiskonsum und –Handel unter Strafe zu stellen, basieren auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern auf falschen Angaben, wirtschaftlichem Kalkül, auf Rassismus und ebenso noch immer auf dem Erbe nationalsozialistischen Gedankenguts. Diese Hintergründe zu belegen, ist der Autorin eine Herzensangelegenheit. Weder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte noch MitbürgerInnen sollen je wieder über HanfkonsumentInnen und HanfhändlerInnen urteilen dürfen, ohne die Geschichte dahinter zu kennen. Wolfgang Neškovic, ehemaliger deutscher Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, war bereits 1992 überzeugt, «dass die Drogenpolitik anders verlaufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung lässt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.»

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Annemarie Meyer

Die nie debattierte Geschichte hinter dem Hanfverbot: Eine Beweisführung der Verbotsgeschichte

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Die Hintergründe einer menschenverachtenden Drogenpolitik – klar und verständlich dargelegt. Die Hanfverbote sind ein Erbe rassistischer Zeiten. Die Geschichte dahinter anzuerkennen und die Konsequenzen daraus zu ziehen, ist notwendig. Denn dieses Gedankengut hat in der heutigen Gesetzgebung nichts mehr verloren. Das hundertjährige Verbot diente nie der Gesundheit, sondern der Unterdrückung fremder Kulturen. Weder die UN-Einheitsabkommen von 1961 und 1988, noch der EU-Rahmenbeschluss von 2004, Cannabiskonsum und –Handel unter Strafe zu stellen, basieren auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern auf falschen Angaben, wirtschaftlichem Kalkül, auf Rassismus und ebenso noch immer auf dem Erbe nationalsozialistischen Gedankenguts. Diese Hintergründe zu belegen, ist der Autorin eine Herzensangelegenheit. Weder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte noch MitbürgerInnen sollen je wieder über HanfkonsumentInnen und HanfhändlerInnen urteilen dürfen, ohne die Geschichte dahinter zu kennen. Wolfgang Neškovic, ehemaliger deutscher Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, war bereits 1992 überzeugt, «dass die Drogenpolitik anders verlaufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung lässt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.»

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